Bis zu 10.200 Euro Förderung für Solaranlagen zur Elektromobilität

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat ein Förderprogramm aufgelegt, das Hausbesitzern die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Ladestationen für Elektroautos finanziell erleichtert. Die Förderung, die am 26. September 2023 startet, bietet eine maximale Unterstützung von bis zu 10.200 Euro pro Antragsteller. Diese Förderung ist für Hausbesitzer gedacht, die ein Elektroauto besitzen und gleichzeitig in erneuerbare Energien investieren möchten.

Die Förderung deckt die folgenden Komponenten ab:

Ab dem 26. September 2023 steht eine auf 500 Millionen Euro limitierte Solaranlagen-Förderung für E-Autos bei der KfW zur Verfügung. Er ist für Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden gedacht, die ein Elektroauto besitzen. Interessierte können den neuen Zuschuss für den Kauf und Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaik-Anlage mit Wechselrichter, einem Solarstromspeicher und einem Netzkabel unter kfw.de beantragen. Allerdings sollte man sich beeilen, da das Fördervolumen auf 500 Millionen Euro begrenzt ist. Die Förderungen werden chronologisch nach Antragseingang abgearbeitet. Wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist, erhalten danach die Antragsteller keine Gelder mehr.

  1. Photovoltaik-Anlage mit Wechselrichter
  2. Solarstromspeicher
  3. Ladestation für Elektroautos – bidirektionale Wallbox
  4. Netzkabel

Die Förderung ist darauf ausgerichtet, den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Expertenmeinung: Förderung von etwa 37 Prozent der Investitionskosten

Nach Expertenmeinung von SONNENGOLD PV, einem unabhängigen Anbieter von Photovoltaik-Lösungen, entspricht die Förderung etwa 37 Prozent der durchschnittlichen Investitionskosten für eine vollständige Anlage. Eine typische Installation, bestehend aus einer 10 kW Photovoltaik-Anlage, einem Stromspeicher und einer Ladestation für Elektroautos, kostet etwa 23.500 Euro. Angesichts der großzügigen Förderquote ist davon auszugehen, dass das Budget von 500 Millionen Euro schnell erschöpft sein wird.

Fünf Schritte zur erfolgreichen Förderung

SONNENGOLD PV empfiehlt Hausbesitzern, die von dieser Förderung profitieren möchten, die folgenden fünf Schritte zu befolgen:

Schritt 1: Erfüllen der Anforderungen und Fördercheck bei der KfW

  • Die Antragsteller müssen Eigentümer eines selbst genutzten Wohngebäudes in Deutschland sein.
  • Sie müssen ein vollelektrisches Elektroauto gekauft, bestellt oder für mindestens 12 Monate geleast haben.
  • Die Installation der Photovoltaik-Anlage, der Ladestation und des Speichers muss gleichzeitig erfolgen.

Schritt 2: Abschluss eines Ökostromtarifs

  • Die Ladung des Elektroautos muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Daher wird ein Ökostromtarif benötigt, der u.a. von Anbietern wie Tibber.de oder Ostrom.de angeboten wird.

Schritt 3: Bestellung eines intelligenten Messsystems

  • Ein intelligentes Messsystem muss beim Messstellenbetreiber bestellt werden.

Schritt 4: Kundenkonto bei der KfW anlegen

  • Interessierte können sich bereits jetzt als Neukunden bei der KfW registrieren.

Schritt 5: Antragstellung ab dem 26. September 2023

  • Der Förderantrag muss vor dem Kauf der drei Komponenten (Solaranlage, Ladestation, Stromspeicher) im KfW-Portal gestellt werden.
  • Die KfW bestätigt den Eingang des Antrags per E-Mail und informiert über die mögliche Zusage zur Förderung.

Kostenloses PV-Vergleichsangebot einholen: www.photovoltaikanlagen-vergleich.de

Mindestleistung und rechtlich bindender Kaufvertrag

Es ist wichtig zu beachten, dass die KfW die folgenden Mindestanforderungen für die Förderung festgelegt hat:

  • Die Photovoltaik-Anlage muss eine Mindestleistung von 5 kW haben.
  • Der Batteriespeicher muss eine Kapazität von mindestens 5 kWh aufweisen.
  • Die Ladestation muss eine Leistung von mindestens 11 kW haben.
  • Alle drei Komponenten müssen gleichzeitig neu angeschafft werden.

Der Kaufvertrag für die Anlagen wird erst nach erfolgreicher Förderzusage rechtlich bindend.

Auszahlung voraussichtlich ab März 2024

Die KfW wird die Fördermittel voraussichtlich ab März 2024 direkt nach der persönlichen Identifizierung der Antragsteller und der Einreichung der Rechnungen auszahlen.

Diese Förderung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Hausbesitzer, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig Elektromobilität zu fördern.

Weitere Informationen unter: 442 Solarstrom für Elektroautos | KfW

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